Corporate Governance

4. Vergütungsbericht


Der folgende Bericht erläutert die Struktur und die Festlegung der Vergütung von Vorstand und Aufsichtsrat.

Vergütung des Vorstands

Die Bezüge der Vorstandsmitglieder setzen sich aus einem erfolgsunabhängigen Grundgehalt, sonstigen nebenleistungen (im Wesentlichen geldwerter Vorteil aus der nutzung eines Firmenwagens, zuschüsse zu den Beiträgen der Krankenversicherung sowie Beiträge zu einer Unterstützungskasse) und erfolgsabhängigen, variablen Vergütungsteilen in Form von Bonuszahlungen zusammen. Der kleinere Anteil der Bonuszahlung wird dabei als Prozentsatz des einen Minimalbetrag von 5 Mio. € übersteigenden Jahresüberschusses des PVA TePla-Konzerns bemessen. Dieser Bonus ist auf die Hälfte des jeweiligen Grundgehalts begrenzt. Der größere Anteil wird als langfristiger Bonus, bei dem ein Referenzbetrag in fi ktive Aktien zu einem aktuellen Referenzkurs umgerechnet und drei Jahre später mit dem dann gültigen Referenzkurs bewertet wird, ausgezahlt. Die Höhe des langfristigen Bonus ist auf das zweifache der jährlichen Festvergütung begrenzt. Für die Altverträge von Peter Abel und Arnd Bohle besteht noch eine andere Regelung, bei der der Bonus vollständig als Prozentsatz des Jahresüberschusses des PVA TePla-Konzerns bemessen wird. Ab dem Geschäftsjahr 2012 werden alle Vorstandsverträge auf das oben bestehende Vergütungssystem lauten. Einzelheiten sind im Anhang zum Konzernabschluss dargestellt.

Vergütung des Aufsichtsrats


Die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats ist in § 14 der Satzung der Gesellschaft geregelt. Entsprechend dieser Bestimmung beliefen sich die Bezüge des Aufsichtsrats im abgelaufenen Geschäftsjahr 2011 auf TEUR 100. Satzungsgemäß erhält der Aufsichtsrat eine Gesamtvergütung in Höhe von 1 % des Ergebnisses der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit, höchstens jedoch eine Gesamtvergütung von TEUR 100.

Aktienoptionen wurden an Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates im Geschäftsjahr 2011 nicht gewährt.