Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014
Der Vorstand der PVA TePla AG („PVA“ oder „Gesellschaft“) (ISIN: DE0007461006 / WKN: 746100) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats ein Aktienrückkaufprogramm beschlossen. Die im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms erworbenen Aktien sollen für Unternehmenszusammenschlüsse, Übernahmen oder Beteiligungen zur Stärkung der Wettbewerbsposition der Gesellschaft (Akquisitionszwecke) sowie für die Ausgabe an Vorstandsmitglieder, Führungskräfte und Mitarbeiter im Rahmen langfristiger Vergütungsmodelle (Vergütungszwecke) verwendet werden.
Die Gesellschaft beabsichtigt, basierend auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juni 2023, im Zeitraum vom 22. November 2024 bis zum 31. Dezember 2025 eigene Aktien über die Börse zurückzukaufen. Dabei sollen bis zu 2.174.998 Aktien (10 % des Grundkapitals) zu einem Gesamtkaufpreis von bis zu EUR 30 Mio. (ohne Erwerbsnebenkosten) erworben werden. Der Rückkauf erfolgt über eine Bank nach einem festgelegten Programm. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, den Rückkauf ihrer Aktien jederzeit zu ändern, zu unterbrechen, wieder aufzunehmen oder zu beenden.
Der Aktienrückkauf wird sich an den Regelungen der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014, zuletzt geändert am 13. Dezember 2023, und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 orientieren.
Wichtiger Hinweis
Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots für Wertpapiere in irgendeiner Rechtsordnung dar und ist auch nicht Teil eines solchen Angebots oder einer solchen Aufforderung.
Kontakt:
Dr. Gert Fisahn
Investor Relations
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