Der Vertrag umfasst die Bereitstellung von Technologie zur Produktion von Kristallzuchtanlagen sowie Technologieunterstützung durch Experten der PVA TePla-Gruppe. Explizit ausgenommen sind die Prozesszonen der Anlagen.
Eine Weitergabe der Technologie außerhalb der GCL-Unternehmensgruppe ist vertraglich ausgeschlossen. Anlagen dürfen nur für den Eigenbedarf hergestellt werden. Beschränkungen der PVA TePla-Gruppe bei der weltweiten Vermarktung eigener Anlagen entstehen durch die Vereinbarung nicht.
Für die Bereitstellung und Technologieunterstützung erhält die PVA TePla AG eine Einmalzahlung sowie zusätzlich marktübliche Lizenzzahlungen für jede von GCL selbsterstellte Anlage auf Basis der PVA TePla-Technologie. Gleichzeitig vereinbart wurde die Lieferung verschiedener Typen von Kristallzuchtanlagen. Für die weitere Zukunft wird auch über die Lieferung von Mess-, Analyse- und Plasmasystemen verhandelt.
Der Vorstand erwartet auf Basis der genannten Einmalzahlung im Geschäftsjahr 2018 eine annähernde Verdoppelung des operativen Ergebnisses der PVA TePla – Gruppe.