Corporate Governance
7. Abschlussprüfer
Der Konzernabschluss der PVA TePla AG wird entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Einzelabschluss der PVA TePla AG entspricht den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften. Die Abschlussprüfer werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat holt eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex ein.
Für das Geschäftsjahr 2010 erfolgte die Prüfung der Abschlüsse durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main“. Die Abschlüsse wurden mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.
- 23.02.2012
CIPVMesse in Peking, China
mehr - 29.03.2012
Veröffentlichung Geschäftsbericht 2011