Corporate Governance

7. Abschlussprüfer


Der Konzernabschluss der PVA TePla AG wird entsprechend den International Financial Reporting Standards (IFRS) aufgestellt. Der Einzelabschluss der PVA TePla AG entspricht den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften. Die Abschlussprüfer werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen auf der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat holt eine Unabhängigkeitserklärung des Abschlussprüfers nach Ziffer 7.2.1. des Deutschen Corporate Governance Kodex ein.

Für das Geschäftsjahr 2009 erfolgte die Prüfung der Abschlüsse durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft „Ebner Stolz Mönning Bachem GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main“. Die Abschlüsse wurden mit uneingeschränkten Bestätigungsvermerken versehen.