Investor Relations

Verantwortung / unsere Grundsätze

Verantwortungsvolles Handeln und wirtschaftlicher Erfolg sind zwei untrennbar miteinander verbundene Ziele von PVA TePla.

Die Einhaltung von Gesetzen, Richtlinien sowie freiwilligen Vereinbarungen ist wesentlicher Teil der ordnungsgemäßen, nachhaltigen Unternehmensführung unseres Unternehmens. Es trägt es zum langfristigen Erfolg, zur Arbeit nach ethischen Grundsätzen und zur Bewahrung und Förderung unserer Unternehmenswerte bei.

Informationen zum Hinweissystem

Digitales Meldesystem mit der Möglichkeit zur anonymen Meldung

Rechtstreue ist uns wichtig; daher befassen wir uns in unserem Unternehmen systematisch mit der Aufgabe, sowohl gesetzliche als auch interne Regelungen einzuhalten, also mit der sog. Compliance. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass selbst das beste Compliance Management einzelne Regelverstöße nicht verhindern kann. Das bedeutet aber nicht, dass wir solche Verstöße deshalb akzeptieren würden. Vielmehr wollen wir sie möglichst aufklären, abstellen und daraus für die Zukunft lernen. Denn nur so wird unser Compliance Management besser und wir reduzieren für die Zukunft die Wahrscheinlichkeit weiterer Compliance Verstöße.

Deshalb unterstützen wir die Abgabe von Hinweisen auf solche Compliance Verstöße. Viele Hinweisgeber und Hinweisgeberinnen fürchten jedoch Repressalien, wenn sie auf Missstände hinweisen. Deshalb haben wir das digitale Hinweisgebersystem „Whistleblower Software“ eingerichtet und uns für die Beauftragung der externen Ombudspersonen, Frau Rechtsanwältin Christina Odenthal-Middelhoff und Herrn Rechtsanwalt Philipp Külz von der Kanzlei Ebner Stolz, entschieden. Die Ombudspersonen werden die Meldungen über die „Whistleblower Software“ entgegennehmen und mit der gebotenen fachlichen Expertise objektiv bearbeiten.

Hinweisgebende, die zum Zeitpunkt der Meldung hinreichenden Grund zu der Annahme hatten, dass die von ihnen gemeldeten Informationen der Wahrheit entsprechen, mithin in gutem Glauben handeln, werden in keiner Weise benachteiligt oder Repressalien ausgesetzt.

Meldeweg für Hinweisgeber
Über einen einfachen Klick auf die Schaltfläche „Zum Hinweisgebersystem“ erreichen Sie unser digitales Hinweisgebersystem. Neben der Abgabe einer anonymen Meldung bietet es die Möglichkeit, Hinweise auf Compliance Verstöße in einfachen Schritten über das digitale Portal unter Angabe der Identität zu melden.

Zugleich dient das digitale Hinweisgebersystem anschließend als geschützter Kommunikationskanal zwischen hinweisgebender Person und den für die Entgegennahme der Meldung zuständigen externen Ombudspersonen. Die Kommunikation wird auch bei Anonymität des Hinweisgebenden über das System gewährleistet.

Hinter diesem Hinweisgebersystem verbergen sich keine Roboter mit automatisierten Antworteinstellungen. Vielmehr wird jeder Hinweis von erfahrenen Experten aufgenommen und einer Erstprüfung unterzogen. Anschließend wird über etwaige Folgemaßnahmen entschieden. Unsere Ombudspersonen haben sich dabei der objektiven und fairen Aufklärung von Vorwürfen auf Compliance Verstöße verpflichtet.

Zudem wird jeder Hinweisgeber und jede Hinweisgeberin – soweit die Bearbeitung des Hinweises es zulässt – zu den aufgrund der Meldung geplanten sowie bereits ergriffenen Folgemaßnahmen informiert.

Missbräuchliche Nutzung des Hinweisgebersystems
Personen, die missbräuchlich oder böswillig unrichtige Informationen melden, unterliegen nicht dem Schutz des Hinweisgebersystems. Daher wird ein Missbrauch des Hinweisgebersystems auch nicht geduldet. Wir weisen darauf hin, dass bewusst unwahre Behauptungen über Dritte eine Straftat darstellen können.

Datenschutz
Wir sind dem Datenschutz verpflichtet; wir gehen daher mit den Daten des Hinweisgebers und Dritten, die in der Meldung erwähnt werden, gesetzeskonform um. Dazu zählt auch, dass wir sämtliche Betroffenenrechte gewährleisten, einschließlich der Rechte desjenigen, gegen den der Hinweisgeber den Vorwurf eines Compliance Verstoßes erhebt. Hierzu zählt auch das Recht, Auskunft über sämtliche im Zusammenhang mit dem Hinweis verarbeiteten personenbezogenen Daten des Betroffenen zu erteilen. In der Regel wird das Interesse des Betroffenen an der Auskunft über diese Daten solange zurückstehen, wie die Untersuchung zu dem eingegangenen Hinweis noch nicht abgeschlossen ist. Nach Abschluss der Untersuchung ist dem Auskunftsverlangen jedoch in aller Regel nachzukommen. Wir empfehlen daher allen hinweisgebenden Personen, diesen Umstand im Rahmen der Abgabe eines Hinweises zu berücksichtigen, insbesondere dann, wenn sie anonym bleiben wollen. Im Übrigen finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz in der Datenschutzerklärung auf dieser Webseite.

Weitere Meldemöglichkeiten
Unabhängig vom Hinweisgebersystem besteht für unsere Mitarbeitenden weiterhin die Möglichkeit, sich jederzeit mit Hinweisen an ihren Vorgesetzten oder Herrn Michael Schubert zu wenden.

Zum Hinweisgebersystem

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